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Landkreis und Kommunen zur konkreten Notfallbetreuung

PRESSEMITTEILUNG
Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 16.03.2020

 

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

 

16.03.2020, Stand 11.30 Uhr

+++ Landkreis und Kommunen zur konkreten Notfallbetreuung +++

Ab Mittwoch wird in Brandenburg an allen Schulen die Unterrichtserteilung sowie der Kita-Betrieb untersagt. Dies gilt auch für den Landkreis OSL (Siehe hierzu auch die Pressemitteilung des MSGIV vom 15. März). Am Montagvormittag verständigte sich die Kreisverwaltung mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren der Kommunen in OSL im großen Sitzungssaal im Landratsamt in Senftenberg über die Umsetzung der konkreten Notfallbetreuung im Landkreis OSL.

 

Hierzu wurde entschieden:

 

  • Die Kitas halten zur Notfallbetreuung der Kinder für Beschäftigte in sogenannten „versorgungsrelevanten Infrastrukturen“* zu den regulären Öffnungszeiten ab Mittwoch kleine Gruppen vor.
  • Gleiches gilt für die Schulen/Hort. Auch hier wird eine Notfallbetreuung der Kinder für Beschäftigte in sogenannten „versorgungsrelevanten Infrastrukturen“* gewährleistet.
  • Voraussetzungen:

 

  1. Grundvoraussetzung für eine Notbetreuung ist, dass beide Sorgeberechtigte, im Falle von Alleinerziehenden der Inhaber des Sorgerechts, in sogenannten kritischen Infrastrukturen* tätig sind und eine häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung nicht organisieren können. Es ist unerheblich, ob die berufliche Tätigkeit in kritischen Infrastrukturen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg ausgeübt wird.
  2. Diese Eltern müssen ein amtliches Formblatt ausfüllen, unterzeichnen und dieses am Mittwoch in der Einrichtung (Kita/Schule) als Nachweis vorlegen. Das Vorweisen des Formulars ist die Voraussetzung zur Aufnahme der Kinder.

Das Formblatt stellt die Kreisverwaltung den Kommunen im Laufe des Montags zur Verfügung. Die Kommunen stellen dieses, in der Regel über die Internetseiten, zur Verfügung. Es wird auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.osl-online.de, veröffentlicht. (Hinweis: Formulare, die vereinzelte Kitas über das Wochenende hinweg eigenständig erarbeitet haben, reichen hierfür nicht aus)

 

  • Formal erstellt der Landkreis zur Notfallbetreuung eine Allgemeinverfügung. Diese wird derzeit erarbeitet und am Montag auf der Internetseite veröffentlicht. 
  • Der Schulbusverkehr findet in dieser Woche noch regulär statt, ab der kommenden Woche ist mit Einschränkungen zu rechnen. Weitere Informationen folgen. Siehe auch www.vgosl.de.

 

* Beschäftigte in Versorgungsrelevanten Infrastrukturen: Der Landkreis OSL und die Kommunen legen die Definition des MSGIV zu Grunde. Demnach ist die Notbetreuung für Kinder von Beschäftigten aus folgenden Bereichen vorgesehen:

  • im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Eingliederungshilfe sowie der Versorgung psychisch Erkrankter,
  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
  • Polizei, Rettungsdienst, Katstrophenschutz und Feuerwehr (auch freiwillige) sowie die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,
  • Rechtspflege,
  • Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche,
  • Energie, Abfall, Ab- und Wasserversorgung, Öffentlicher Personennahverkehr, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung),
  • Land- und Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft,
  • in der fortgeführten Kindertagesbetreuung.

 

+++ Landkreis zu weiteren Maßnahmen +++

  • Turnhallen sind zu schließen, auch für den Freizeitsport
  • Die Kreisverwaltung OSL mit allen Standorten schließt ab sofort für den Besucherverkehr. Die Arbeitsfähigkeit und Kommunikation wird sichergestellt. Die telefonische Erreichbarkeit ist gegeben. Termine sollen nur wenn unabdingbar persönlich wahrgenommen werden.
  • Es kann kurzfristig zu Veränderungen und weiteren Einschränkungen kommen. Insbesondere die Allgemeinverfügung zur Durchführung von Veranstaltungen könnte zeitnah noch verschärft werden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Schwarzheide
Mo, 16. März 2020

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