Warten auf Weisung der Landesregierung

PRESSEMITTEILUNG
Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 17.03.2020

 

 

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

17.03.2020, Stand 12 Uhr

+++ Warten auf Weisung der Landesregierung +++

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am Montag, 16. März 2020, Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart. Die Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/vereinbarung-zwischen-der-bundesregierung-und-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-bundeslaender-angesichts-der-corona-epidemie-in-deutschland-1730934

Im nächsten Schritt wird die Landesregierung Brandenburg hierzu am heutigen Dienstag eine konkrete Weisung an die Landkreise und kreisfreien Städte erlassen. Sobald diese vorliegt, kann die Kreisverwaltung für den Landkreis OSL eine entsprechende Allgemeinverfügung auf den Weg bringen. In dieser sind dann alle Details zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich geregelt. Mit Veröffentlichung auf der Internetseite www.osl-online.de und später auch über den Kreisanzeiger und das Amtsblatt tritt diese für OSL in Kraft.

+++ Erreichbarkeit der Kreisverwaltung +++

 

Erreichbarkeit

Die Kreisverwaltung OSL mit allen Standorten ist seit Montag, 16. März 2020, bis auf Weiteres für den Besucherverkehr geschlossen. Die Verwaltung ist aber weiterhin telefonisch, per E-Mail und auf dem Postweg erreichbar. Die Arbeitsfähigkeit und Kommunikation werden somit sichergestellt. Viele Anliegen können auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden. Bürger werden gebeten, den entsprechenden Bereich telefonisch zu kontaktieren. Termine sollen nur wenn unabdingbar nach telefonischer Rücksprache persönlich wahrgenommen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedanken sich für das Verständnis. 

 

Die entsprechenden Telefonnummern der Fachbereiche stehen auf der Internetseite www.osl-online.de bereit.

 

Die Zulassungsstelle in Calau ist unter folgender Telefonnummer erreichbar: 03573 870 3236. Der Bereich Führerscheinwesen kann unter 03573 870 3254/3255 kontaktiert werden.

 

Die Abgabe von Fleischproben für die Trichinenuntersuchung ist weiterhin wie gewohnt möglich.

 

Aktuelle Informationen und Ergänzungen finden Bürger unter www.osl-online.de

 

 

+++ Telefonnummer bei Fragen +++

 

Bürger können sich telefonisch auf verschiedenen Wegen informieren.

 

Der Landkreis OSL ist bei konkreten Anfragen, den Landkreis betreffend, von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 15 Uhr unter folgender zentraler Nummer erreichbar: 0800 870 1100. Wir bitten um Verständnis, wenn es angesichts gehäufter Nachfragen zu Verzögerungen kommen kann und auch unsere Mitarbeiter derzeit noch nicht alle Fragen vollumfänglich beantworten können. Insbesondere zu den Regelungen der Notbetreuungen in Schulen und Kitas können ggf. auch die Schulen oder die Kommune Auskunft geben. Um nicht unnötig Verzögerungen hervorzurufen, sollten für allgemeine Fragen die nachfolgend genannten Nummern genutzt werden.  

 

Für allgemeine Fragen zum Coronavirus hat das Bundesgesundheitsministerium ein Bürgertelefon eingerichtet: 030 346 465 100. Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr.

 

Das Beratungstelefon der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) ist unter der Telefon-Nummer 0800 011 77 22 erreichbar, Montag bis Freitag von 8 bis 22 Uhr und Samstag von 8 bis 18 Uhr. Die UPD informiert und berät Ratsuchende in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen.

 

Für Gehörlose und Hörgeschädigte ist ein Beratungsservice erreichbar per Fax: 030 340 60 66 - 07 oder E-Mail: info.gehoerlos@bmg.bund.de. Gebärdentelefon (Videotelefonie): https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/.

 

Beim Brandenburger Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist ein Bürgertelefon eingerichtet: 0331 8683-777. Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr. Es bietet allgemeine Informationen und beantwortet besonders Fragen unter anderem zum Arbeitsschutz (z.B. Beurteilung der Arbeitsbedingungen), Auswahl und Durchführung erforderlicher Schutzmaßnahmen (auch bei Lieferengpässen einzelner Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung), zum Umgang mit Lebensmitteln sowie zu Entschädigungszahlungen wegen Tätigkeitsverboten nach dem Infektionsschutzgesetz.

 

Das Robert-Koch-Institut informiert unter www.rki.de/covid-19 ausführlich zu allen bekannten Aspekten des neuen Virus.

 

Hinweis:

Besteht die Sorge, an dem neuartigen Corona-Virus erkrankt zu sein, sollte die erste Maßnahme immer die telefonische Rücksprache mit dem Hausarzt sein. Dieser kann die Situation telefonisch beurteilen und entsprechend beraten, was zu tun ist. Er entscheidet, auch in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt, ob es sich um einen begründeten Verdachtsfall handelt und entsprechend eine Abklärung erforderlich ist.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Schwarzheide
Di, 17. März 2020

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