Wichtige Hinweise zum Thema Kurzarbeit und dem Infektionsschutzgesetz
bei Anfragen Ihrer Arbeitgeber zum Thema Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem Coronavirus bitte ich unbedingt auf die regionalen Kontakte der Mitarbeiter/-innen im Arbeitgeberservice OSL zu verweisen:
Zuständig für Anfragen zum Thema Kurzarbeit im Landkreis Oberspreewald Lausitz ist der Arbeitgeberservice OSL. Ansprechpartner sind für Arbeitgeber in/im:
Senftenberg: Frau Walther-Kirsche – 03573/808-147 und Herr Saupe – 03573/808-104
Lauchhammer: Herr Neuendorf – 03573/808-332
Schwarzheide: Frau Würfel – 035752/808-441
Großräschen: Frau Mergl – 035752/808
Amt Ruhland: Frau Heppner – 035752/808-183
Amt Schipkau: Herr Jost – 03573/808-124
Amt Ortrand: Herr Seemann – 03573/808-458
Städte/Ämter Lübbenau, Vetschau, Calau, Altdöbern: Frau Alpisch – 03542/879921
Unter beigefügten Link finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Kurzarbeit für Arbeitgeber:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen
Hier finden Sie u.a. das Merkblatt 8a zum Kurzarbeitergeld und die Anzeige 101, die dem Arbeitgeberservice OSL bei Ausfällen wirtschaftlicher Natur sofort zuzusenden ist.
Die vollständig ausgefüllte Anzeige muss dann vom jeweiligen AG an den Operativen Service Cottbus
Cottbus.031-OS@arbeitsagentur.de
gesandt werden. Hier erfolgt dann auch die weitere Bearbeitung.
Die geplanten neuen gesetzlichen Regelungen zum Kurzarbeitergeld sind leider noch nicht bekannt, deshalb erfolgt die Bearbeitung der Anzeige, entsprechend der gesetzlichen Regelungen
zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld.
Sobald es Neuerungen gibt, werden Sie umgehend informiert!
Bei Fragen zu Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz wenden sich die AG an das:
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Abteilung Gesundheit
Telefon: 0331 8683 - 801; Telefax: 0331 8683 - 809
E-Mail: gesundheit.office@lavg.brandenburg.de