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Winterdienst in Schwarzheide

 In der zurückliegenden Winterzeit ist der Winterdienst vereinzelter Kritik von Anliegern ausgesetzt. Dies möchten wir zum Anlass nehmen, um Grundsätzliches zum Winterdienst zu sagen. Prinzipiell ist die Stadt Schwarzheide bemüht einen ordentlichen Winterdienst entsprechend den Festlegungen aus der Straßenreinigungssatzung für die Bürger sicherzustellen.

 

Je nach Wetterlage werden dazu die entsprechenden Firmen, aber auch eigenes Personal zum Dienst gerufen. Die Räum- und Streupflicht ist im Rahmen des Winterdienstes Teil der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Die Sicherstellung der Verkehrssicherheit auf den Straßen erfolgt nach den entsprechend vorgegebenen Prioritäten, d.h. Hauptverkehrsstraßen, Fahrgastunterstände, Fußgängerüberwege, Schulwege, öffentliche Wege und Plätze werden als erstes bearbeitet. Die Nebenstraßen erfolgen dann im Anschluss, sofern die Bürger entsprechend dem Straßenverzeichnis einer bestimmten Reinigungsklasse unterliegen.

 

Unterliegt das Grundstück der Reinigungsklasse 15, betreibt die Stadt den Winterdienst für Fahrbahn sowie für Rad- und Gehweg. Gilt für das Grundstück die Reinigungsklasse 10 oder 14, ist die Stadt für den Fahrbahnwinterdienst verantwortlich. Für den Gehwegbereich (räumen und streuen) ist der Eigentümer selbst pflichtig. Vor dem Haus müssen die Gehwege auf einer Mindestbreite von einem Meter von Schnee befreit werden. Bei Glatteisbildung besteht ebenfalls eine sofortige Streupflicht.

 

Trifft für das Grundstück keine der oben genannten Reinigungsklassen zu, so ist der Eigentümer für den Winterdienst (räumen und streuen) selbst verantwortlich. Bei Glatteisbildung besteht eine sofortige Streupflicht. Vor dem Haus müssen die Gehwege auf einer Mindestbreite von einem Meter vom Schnee beräumt werden. In der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich, ohne schuldhaftes Zögern nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 09:00 Uhr des folgenden Tages durch den Reinigungspflichtigen zu beseitigen. Sind die Grundstückseigentümer beider Straßenseiten reinigungspflichtig, so erstreckt sich die Reinigung jeweils bis zur Straßenmitte.

 

Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben den Winterdienst durchführen zu können, weil Sie z.B. in den Urlaub gefahren sind, müssen Sie sich um eine Vertretung kümmern.

 

Problematisch für den Winterdienst sind kurzfristige Wetteränderungen, z. B. Blitzeis, verursachst du starke Temperaturschwankungen. Ebenso ist der Straßenzustand bei der Durchführung des Winterdienstes zu beachten, größere Unebenheiten beeinträchtigen die Räumung stark.

 

Wir bitten, dass sich trotz eines guten Winterdienstes alle Straßenbenutzer auf die winterliche Witterung einstellen und immer mit erschwerten Bedingungen zu rechnen ist.

 

Sollten Sie Fragen bzw. Hinweise zu der Durchführung des Winterdienstes haben, steht Ihnen die ausführende Firma, Lobbe Industrieservice GmbH & Co. KG, unter der Telefonnummer 035752 / 87-10 gern zur Verfügung.

 

Für vertragliche Angelegenheiten bezüglich des Winterdienstes erreichen Sie das Team der Stadtwirtschaft unter der Telefonnummer 035752 / 85-505 oder 85-506.

 

Ihr Team der Stadtwirtschaft 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Schwarzheide
Fr, 27. Januar 2017

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