Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Straßenverkehrsamt informiert zum Pflichtumtausch von Führerscheinen

Ob rosafarbenes Papierdokument oder im Scheckkartenformat – für alle Inhaber eines
unbefristeten Führerscheins gilt: sie müssen diesen umtauschen. Wie das
Straßenverkehrsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz informiert, laufen ab 2022 für
die ersten Fahrerlaubnisinhaber die Fristen für den vorgeschriebenen Umtausch von
Führerscheinen ab. Der Umtausch ist nach Geburtsjahr bzw. Ausstellungsjahr der
Fahrerlaubnis gestaffelt. Nach EU-Richtlinienvorgaben sollen damit bis zum 19. Januar 2033
alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, in ein einheitliches
und fälschungssicheres Führerscheindokument umgetauscht werden.
Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/126/EG hat die Bundesregierung durch Verkündung
der 13. Änderungsverordnung der Fahrerlaubnisverordnung beschlossen, dass alle
Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, nach einem gestaffelten
Zeitplan umzutauschen sind. Die Gültigkeitsdauer der umzutauschenden Führerscheine endet
mit der jeweils genannten Frist. Die Gültigkeit des neuen Führerscheins ist auf 15 Jahre
befristet. Deshalb empfiehlt das Straßenverkehrsamt des Landkreises Oberspreewald-
Lausitz, sich unbedingt an den Stufenfristenplan zu halten. „Um Wartezeiten zu vermeiden,
raten wir, nicht schon vorfristig umzutauschen“, erklärt Ralf Lier, Leiter des Amtes für
Straßenverkehr und Ordnung. Jedoch ist bei geplantem Auslandsaufenthalt der Umtausch in
ein aktuelles Dokument bereits jetzt empfehlenswert.
Für den Umtausch eines unbefristeten Führerscheins wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe
von 24 Euro erhoben. Benötigt wird der Personalausweis oder Reisepass, der aktuelle
Führerschein und ein biometrisches Passfoto. Wer im Besitz eines Nachweises über die
Erteilung der Fahrerlaubnis (sogenannte „VK30“) ist, muss diese ebenfalls vorlegen. Sofern der letzte Führerschein nicht vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz bzw. einer der vorherigen
Gebietskörperschaften (Landkreis Senftenberg oder Calau, ehemalige Volkspolizei-
Kreisämter Senftenberg oder Calau) ausgestellt worden ist, wird eine Karteikartenabschrift von
der Behörde benötigt, die den Führerschein ausgestellt hat. Die EU-Umtauschpflicht bezieht
sich nur auf den Führerschein als Nachweisdokument, die zugrundeliegende Fahrerlaubnis
als solche gilt unbefristet. Beim Umtausch erfolgt daher keine neue inhaltliche Prüfung. Alle
gesetzlich vorgeschriebenen Besitzstände (Fahrerlaubnisklassen) des „alten“ Führerscheins
werden in das neue Dokument übertragen. Die Antragstellung kann ebenfalls entweder in der
Fahrerlaubnisbehörde in Calau oder im zuständigen Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes
(außer Altdöbern, Calau und Vetschau) erfolgen. Wer die Frist für den Umtausch verstreichen
lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Weitere Auskünfte zum Führerscheinumtausch erteilt die KFZ-Zulassungs- und
Fahrerlaubnisbehörde des Amtes für Straßenverkehr und Ordnung mit Sitz in der Cottbuser
Straße 26, 03205 Calau, erreichbar unter Telefon (03541) 870-3254 und -3251, Fax (03541)
870-3210 sowie per E-Mail an fuehrerscheine@osl-online.de.
Sprechzeiten der KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
montags und freitags 8:30 – 12 Uhr
dienstags und donnerstags 8:30 – 12 Uhr und 13 – 17:30 Uhr
mittwochs keine Sprechzeit
Fristen


Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (Papierformat):


Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Führerschein gültig bis

1953 - 1958 19.1 2022
1959 - 1964 19.1.2023
1965 - 1970 19.1.2024
1971 oder später 19.1.2025
vor 1953 19.1.2033

 

Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Scheckkartenformat):


Ausstellungsjahr des Führerscheins Führerschein gültig bis

 

1999 - 2001             19.1.2026
2002 - 2004  19.1.2027
2005 - 2007 19.1.2028
2008 19.1.2029
2009 19.1.2030
2010  19.1.2031
2011  19.1.2032
2012 - 18.1.2013  19.1.2033

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Schwarzheide
Mo, 06. Mai 2019

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

   nützliche Seiten

 

interaktiver StadtplanNotruf Nummern

StellenanzeigenAmtliche Bekanntmachungen

Button InfomaterialAnfragen & Hinweise

 

ANE Elternbrief

 

Anschrift und Kontakt

 

Stadtverwaltung Schwarzheide
Ruhlander Straße 102
01987 Schwarzheide

 

Zentrale: 035752/ 85 - 0

Fax: 035752/ 85 – 599

E-Mail:

 

Öffnungszeiten der Verwaltung:

Dienstag:

 

09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag:

 

09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr