| Allgemeine Informationen |
Wahlperiode:
Der Vertretung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz mit 50 Vertretern wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt (2024 – 2029).
Wahlgebiet:
Das Wahlgebiet ist der Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Das Wahlgebiet wird in 5 Wahlkreise eingeteilt.
Informationen zum Wahlrecht und Wählbarkeit:
wählen dürfen
- alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (Deutscher) oder Staatsangehörige eines
anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger)
- die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und keine Wohnung
in der Bundesrepublik Deutschland haben und
- die nicht durch Richterspruch in der Bundesrepublik Deutschland vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
wählbar sind
- alle wahlberechtigten Personen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 3 Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich
dort aufhalten und
- die nicht durch Richterspruch in der Bundesrepublik Deutschland vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder die
Wählbarkeit oder Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen; oder sich aufgrund einer
Anordnung nach § 63 i.V. m. § 20 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden
Weitere Informationen für Wählende
Weitere Informationen für Wahlbewerbende
Muster-Stimmzettel für die Kreistagswahl im WK III