Wichtige Information - Allgemeinverfügung zur Untersagung der Benutzung von Grundwasser in Schwarzheide

Wichtige Information für Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Schwarzheide

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, als untere Wasserbehörde, informiert die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises über die geltende Allgemeinverfügung bezüglich der Nutzung von Grundwasser, oberirdischen Gewässern sowie Erdaufschlüssen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannte Allgemeinverfügung nach wie vor gilt und somit weiterhin: 

 

• das Entnehmen, das Zutagefördern, das Zutageleiten und das Ableiten von Grundwasser sowie das Aufstauen, das Absenken und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen, die hierzu bestimmt oder hierfür geeignet sind,

• Erdarbeiten i. V. m. der Grundwassererschließung (Erdaufschlüsse),

• das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern – hier: Wasserturmgraben und Peisker Graben, 

• der Eigentümer- und Anliegergebrauch und

• der Gemeingebrauch

 

verboten sind. 

 

Die Veröffentlichung der Allgemeinverfügung erfolgte durch den Landkreis im Kreisanzeiger. Wir bitten alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sich an die Vorgaben zu halten und sich bei Fragen an die zuständigen Stellen des Landkreises zu wenden.

 

Für weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen besuchen Sie bitte die Website des Landkreises Oberspreewald-Lausitz oder kontaktieren Sie die untere Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Schwarzheide
Mi, 14. Mai 2025

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