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Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz(24.04.2020, Stand 15 Uhr)

PRESSEMITTEILUNG
Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 24.04.2020

 
Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
(24.04.2020, Stand 15 Uhr)
 
+++ Landkreis zum Thema Mundschutz +++

Ab dem 27. April 2020 gilt in Brandenburg für alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie Fahrgäste bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

„Die Mund-Nasen-Bedeckung muss aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sein, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.“, heißt es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Freitagnachmittag.

Zum ÖPNV gehört auch die Nutzung von Regionalbahnen und Regionalexpress. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich alle an diese Vorgaben halten. Bisher sind deshalb diese Aspekte nicht im Katalog der Ordnungswidrigkeiten enthalten.

Menschen mit Behinderungen und diejenigen Personen mit entsprechenden gesundheitlichen Gründen müssen nur dann eine Nase-Mund-Abdeckung tragen, wenn sie dazu in der Lage sind. (Quelle: PM Staatskanzlei vom 24.04.2020)

 

Vor diesem Hintergrund weist die Kreisverwaltung OSL darauf hin:

Der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV und Einzelhandel bezieht sich auf das Bedecken von Mund und Nase. Somit ist das Tragen selbstgenähter Behelfsmasken oder anderer Alternativen möglich, es muss keine Maske käuflich erworben werden. Ebenso können Mund und Nase mit einem Tuch oder Schal bedeckt werden. 

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stellt auf seiner Internetseite Hinweise zur Verwendung von selbst hergestellten Masken im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus bereit, erklärt die Unterschiede zwischen verschiedenen Typen von Masken und gibt Hinweise zur Handhabung. Demnach gilt:

Personen, die eine entsprechende selbst hergestellte Maske tragen möchten, sollten folgende Regeln berücksichtigen:

 

Die Masken sollten nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.

Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI, www.rki.de) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, www.infektionsschutz.de) sind weiterhin einzuhalten.

 

Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.

 

Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird.

 

Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.

 

Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.

 

Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.

 

Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.

 

Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.

 

Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).

 

Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden.

 

Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.

 

Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden.

 

Beachten Sie eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist.

 

Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.

(Quelle: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html)

 

+++ Nähanleitung +++

Es gibt im Internet zahlreiche Nähvorlagen für das Erstellen von Behelfsmasken. Die Integrationswerkstätten g GMBH Niederlausitz nähten zuletzt nach folgender Nähanleitung: LINK. Geeignet ist beispielsweise auch die Näh- und Gebrauchsanweisung für Behelf-Mund-Nasen-Schutz, welche die Stadt Essen auf ihrem Internetauftritt bereitstellt: LINK

Aktuell zudem nochmals der Verweis auf unsere Meldung:

 
+++ Vorsicht bei Verwendung der Begriffe Mundschutz/Atemschutz+++

Auch in OSL gibt es mehrere Initiativen von Freiwilligen, die selbstgenähte Masken anfertigen und ihre Ergebnisse den Einrichtungen und anderen Abnehmern zur Verfügung stellen. Vor diesem Hintergrund weißt das Innenministerium des Landes Brandenburg darauf hin, dass dabei auf die Verwendung der Begrifflichkeiten „Mundschutz“ oder „Atemschutzmaske“ verzichtet werden sollte, da selbige auf ein Medizinprodukt schließen lassen könnten. Hintergrund ist, dass dies auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte auf den Plan rufen könnte. Das Inverkehrbringen eines Medizinproduktes ist an strenge Auflagen gekoppelt.

Dies ist in OSL bislang glücklicherweise noch nicht der Fall. Der Landkreis rät dennoch alle engagierten Näherinnen und Nähern, diese Hinweise zu beachten. Selbstgenähter Mundschutz sollten nicht mit entsprechenden Aussagen beworben werden, die ihn zu einem Medizinprodukt machen. Der Landkreis empfiehlt, in der offiziellen Sprachregelung von „Behelfsmasken“ zu sprechen.

 

+++ Schulen +++

Ab dem 27. April stehen erste Schritte zu einer stufenweisen Öffnung der Schulen an. Das Bildungsministerium hat für jede einzelne Schulform einen Fahrplan entwickelt, der ab dem 27. April 2020 die sukzessive Aufnahme des Präsenzunterrichts unter Wahrung des Infektionsschutzes gewährleisten soll. Darüber wurden die staatlichen Schulämter und Schulen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler schriftlich informiert.

(Quelle: MBJS. Die komplette Pressemitteilung des MBJS, mit den konkreten Angaben zu den Öffnungen, vom 23.04.2020 finden Sie hier.)

 

+++ Angaben zu Corona-Fallzahlen +++

In OSL sind derzeit sieben Personen erkrankt (42 Erkrankte/33 Genesene/2 Sterbefälle). Eine Person wird im Klinikum Niederlausitz behandelt. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 40 Personen.

 

Ab Montag gilt im ÖPNV und in Verkaufsstellen des Einzelhandels: Mund und Nase bedecken.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Schwarzheide
Mo, 27. April 2020

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