Kahnfahrten in den Landkreisen LDS, OSL und SPN ab dem Wochenende wieder möglich / Tourismusverband gibt Empfehlungen für die praktische Umsetzung

OSL/SPN/LDS. Freude im Spreewald: Nachdem bereits seit dem vergangenen Donnerstag der gewerbliche Bootsverleih zu touristischen Zwecken in den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa und Dahme-Spreewald wieder gestattet ist, gibt es nun auch gute Nachrichten für die Kahnfährgenossenschaften in den Spreewaldlandkreisen.

Demnach dürfen die Kahnfährleute ab Samstag, dem 9. Mai 2020, wieder regulär Fahrten für Gäste anbieten. Über diese im Einklang getroffene Entscheidung informieren die drei Landratsämter.

Die Zusage sei eine logische Reaktion auf die seitens des Landes angekündigte bevorstehende Wiedereröffnung von Gaststätten und Cafés und die Zusagen im Hinblick auf die touristische Vermietung im Beherbergungswesen.

„Die Wiederbelebung des Tourismus ab dem 15. Mai ist für die Regionen ein wichtiger Meilenstein und ist uns allen ein wichtiges Anliegen. Die für heute erwartete neue Eindämmungsverordnung sieht die Öffnung von Gaststätten und Cafés, versetzt auch für das Beherbergungswesen, wie Hotels und Ferienunterkünfte, vor. Wir werden künftig also wieder mehr Gäste begrüßen können. Die Kahnfährleute prägen das Bild des Spreewaldes maßgeblich. Der bevorstehende Wiedereinstieg in das touristische Angebot ohne zuvor klar geregelten Kahnfährbetrieb wäre aus unserer Sicht undenkbar.“, erklären die Landräte.

Dabei gilt es, wie überall auch, hier auf die Hygiene- und Abstandsregeln zu achten. Der Tourismusverband Spreewald arbeitet derzeit an Maßnahmenkatalogen als Handreichungen für touristische Anbieter, Mitarbeiter aber auch Gäste, um ihnen Handlungssicherheit im Hinblick auf die Umsetzung der Kontakt- und Hygienevorgaben zu geben.

Der bereits fertiggestellte und mit Touristikern und Kahnfährleuten abgestimmte zweiseitige Maßnahmenkatalog für Kahnfahrten kann über den Tourismusverband Spreewald bezogen werden und steht auf den Internetseiten der Kreisverwaltungen zum herunterladen bereit (hier klicken).

Demnach gilt beispielsweise: Sicherheitsabstände auf dem Kahn müssen gewährleistet werden. Dies wird erreicht, indem zwischen den Familien/Paaren/Einzelpersonen jeweils eine Bank unbesetzt bleibt. Bei einer unter normalen Bedingungen möglichen beispielhaften Auslastung von 26 Personen entstünde somit eine Auslastung von maximal 12 Gästen pro Kahn. Unter anderem sind auch Desinfektionsmittel zur Säuberung der Hände, der Bänke und Tische an Bord mitzuführen und Berührungspunkte nach dem Gebrauch zu desinfizieren.

„Wenn ein jeder, ob Gast oder Anbieter, trotz der Lockerungen weiterhin umsichtig agiert und sich an die Regeln hält, sind wir zuversichtlich und guter Dinge, dass eine weiterhin erfolgreiche Bekämpfung des neuartigen Coronavirus und der Tourismus nebeneinander existieren können und einander nicht ausschließen“, erklären die Landräte. 

Die Freude über die angekündigten Lockerungen im Hinblick auf den Tourismus werde jedoch auch getrübt: „Es bleiben weitere wichtige Punkte offen und zu klären, etwa die Wiederöffnung der Kitas und weitere schrittweise Öffnung der Schulen und damit einhergehend die Entlastung der Eltern“, machen die Landräte deutlich.

 

Foto: Von CPiegert - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=25547753

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Veröffentlichung

Schwarzheide
Fr, 08. Mai 2020

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