Leitfaden für den MDK-Besuch

Ab 1. Oktober 2020 findet die verpflichtende Pflegeberatung des Medizinischen Diensts der Krankenkassen nach § 37.3 SGB XI wieder in der eigenen Häuslichkeit statt. Mit diesem Leitfaden gehen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gut vorbereitet in das MDK-Gespräch.

 

Was prüft der MDK?

 

Es werden die Selbstständigkeit & Fähigkeiten des P egebedürftigen in 6 Lebensbereichen geprüft:

- Mobilität
- Selbstversorgung
- Alltagsleben & soziale Kontakte
- Kognitive & kommunikative Fähigkeiten

- Verhaltensweise &psychische Problemlagen

- Bewältigung krankheitsbedingter Belastungen

Welche Unterlagen sollten bereitliegen?

 

- Aktuelle Berichte von Ärzten & Fachärzten

- Entlassungsberichte von Krankenhaus/ Reha

- Medikamentenplan

- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)

- Liste der genutzten Hilfsmittel (Brille, Hörgerät, Gehstock usw. )
- Pflegedokumentation (bei ambulanter Pflege)

- Eigene Notizen zu Pflege & Schwierigkeiten

 

Termin selbstständig vereinbaren

Denken Sie daran, die verp ichtenden Termine in den entsprechenden Intervallen selbst zu ver-einbaren. Versäumen Sie Termine, kann das P egegeld gekürzt werden. Bei P egegrad 2 & 3 ist der Termin alle 6 Monate fällig, bei P egegrad 4 & 5 alle 3 Monate. Eine Erinnerung erfolgt nicht.


Unterstützung durch Begleitpersonen

Bitten Sie eine vertraute Person, bei dem Gespräch anwesend zu sein. Das gibt Ihnen und Ihrem Angehörigen ein Gefühl von Sicherheit. Eventuell kann Ihre Begleitung auch noch eigene Angaben zur Situation machen und so das Bild vervollständigen.


Wahrheitsgemäße Aussagen machen & Schwächen zugeben

Scheuen Sie sich nicht, die Wahrheit zu sagen. Geben Sie Schwächen zu und zeichnen Sie ein wahrheitsgemäßes Bild der Situation. Sie haben ein Recht auf Unterstützung. Schwächen zu-zugeben, ist kein Zeichen von Versagen. Bereiten Sie Notizen vor, um alles Wichtige anzusprechen.


Von unangenehmen Fragen nicht beunruhigen lassen

Lassen Sie sich von unangenehmen Fragen über Ihren Angehörigen nicht aus der Ruhe bringen. Seien Sie darauf vorbereitet, dass es auch Fragen zu Inkontinenz oder anderen persönlichen Lebensbereichen geben wird. Beschönigen Sie nichts aus Scham, bleiben Sie bei der Wahrheit.


Im Zweifelsfall: Widerspruch einlegen

Es kann vorkommen, dass der Gutachter des MDK beispielsweise Ihrem Antrag auf Erhöhung des P egegrads nicht zustimmt. Diese Entscheidung ist nicht endgültig. Ihnen bleibt die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und Ihren Anspruch genau zu begründen.

 

Kostenlose Pflegeberatung 

06131 / 26 52 034 (Täglich 8-20 Uhr)

www.pflegehilfe.org

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Schwarzheide
Do, 01. Oktober 2020

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