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Tierseuchenallgemeinverfügung

Anordnung der Beprobung von Fall- und Unfallwild sowie von allen erlegten Wildschweinen und Anordnung der verstärkten Bejagung 

 

Für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird Folgendes angeordnet:

 

1.    Sämtliches Fall- und Unfallwild sowie alle erlegten
Wildschweine sind durch den zuständigen Jagdausübungsberechtigten zu beproben (Schweiß- oder Tupferproben). Die Proben sind dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft unter Angabe des Fundortes zu zuleiten.


2.    Jedes verendet aufgefundene Wildschwein ist durch den zuständigen Jagdausübungsberechtigten mit einer Wildmarke zu kennzeichnen, dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft zu melden und ein Wildursprungsschein ist auszustellen.


3.    Die Meldung von Fall- und Unfallwild erfolgt über die Leitstelle Lausitz oder direkt an das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft unter der 03573 870 4400.


4.    Das zu beprobende, verendet aufgefundene Wildschwein verbleibt gesichert am Fundort oder wird dort vergraben, soweit Verkehrssicherungspflichten dem nicht entgegenstehen. Die Fundstelle muss gekennzeichnet werden.


5.    Die verstärkte Suche nach Fallwild wird für das gesamte Kreisgebiet angeordnet.


6.    Es wird die verstärkte Bejagung des Schwarzwildbestandes im gesamten Kreisgebiet angeordnet.


7.    Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


8.    Die Allgemeinverfügung vom 06.12.2019 wird aufgehoben.

 

Hier finden Sie das Original der Allgemeinverfügung:

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Schwarzheide
Do, 08. Oktober 2020

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