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7-Tage-Inzidenz über 50 - Verschärfte Coronaregeln greifen in OSL

Weniger Teilnehmer bei Veranstaltungen und Feiern / Meldepflicht für private Veranstaltungen / mehr Mund-Nasenschutz / Ausschankverbot: Das müssen die Menschen in OSL ab dem 22. Oktober zusätzlich beachten

 

Mit Stand Donnerstag, 22. Oktober 2020, überschreitet auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz die sogenannte „7-Tage-Inzidenz“ den höchsten, vom Land Brandenburg als relevant eingestuften, Schwellenwert von 50 registrierten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der zurückliegenden 7 Tage. Allein seit Mittwoch sind 22 neue Fälle hinzugekommen. Damit steigt der 7-Tage-Inzidenzwert in OSL von 30,2 auf 52,29. Bürgerinnen und Bürger in OSL müssen nunmehr zusätzliche Corona-Regeln beachten.

 

Bei Überschreitung der Schwellenwerte 35 und 50 sieht das Land Brandenburg in seiner geltenden SARS-CoV-2-Umgangsverordnung vom 20. Oktober 2020 für jede der beiden Inzidenzwerte bestimmte Verschärfungen der Corona-Regeln im Alltag vor. Diese treten zusätzlich zu den bisher bekannten Schutzmaßnahmen (Hygieneregeln, Mindestabstand, Mund-Nasen-Bedeckung, etc.) in Kraft. Bürgerinnen und Bürger müssen sich an diese zusätzlichen Regelungen aus der Verordnung halten, andernfalls drohen bei Verstößen entsprechende Bußgelder.

Ab Bekanntgabe der Überschreitung des jeweiligen Inzidenzwertes gelten die verschärften Regeln des jeweiligen Inzidenzwertes (35 bzw. 50) für mindestens zehn Tage. In OSL wurde die 7-Tage-Inzidenz 50 am 22. Oktober erstmalig überschritten.  Die zusätzlichen Regelungen gelten somit mindestens bis einschließlich zum 01. November - unabhängig davon, ob die jeweilige Inzidenzmarke in dieser Zeit wieder unterschritten wird.

Bürgerinnen und Bürger in OSL werden gebeten, sich auf der Internetseite der Kreisverwaltung über die aktuelle 7-Tage-Inzidenz und die entsprechenden Regelungen zu informieren. Grundlage für die Ermittlung des Inzidenzwertes bildet die Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit. (zum Dashboard: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/ )

Zusätzliche Corona-Regelungen: Das müssen die Menschen in OSL wissen

 

è 7-Tages-Inzidenz über 35

 

Veranstaltungen: maximal 250 zeitgleich anwesende Gäste unter freiem Himmel bzw. 150 in geschlossen Räumen. (Großveranstaltungsverordnung gilt nicht mehr)

 

Private Feiern: Maximal 15 zeitgleich Anwesende im privaten Wohnraum bzw. maximal 25 Personen in öffentlichen oder angemieteten Räumen. Anzeigepflicht!

 

Anzeigepflicht für private Feierlichkeiten: Veranstalter/innen müssen private Feiern im privaten Wohnraum als auch in angemieteten Räumen mit mehr als 6 zeitgleich anwesenden Gästen (außerhalb des eigenen Haushalts) mindestens drei Werktage vorher dem Gesundheitsamt formlos anzeigen. Eine Genehmigungspflicht besteht jedoch ausdrücklich nicht.

 

Der Landkreis OSL stellt hierfür ein Formular bereit, dieses sollte hierfür vordergründig genutzt werden (www.osl-online.de, Menüpunkt Leben & Wohnen / Gesundheit / Informationen zum Coronavirus).

 

Alkohol-Ausschankverbot: Gaststätten dürfen in der Zeit von 23 bis 6 Uhr keinen Alkohol ausschenken.

 

Mund-Nasen-Bedeckung: Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zusätzlich zu tragen in Gaststätten (für die Beschäftigten mit Gästekontakt sowie Gäste, die sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten; dies gilt auch bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten oder sonstigen für Feierlichkeiten angemieteten Räumlichkeiten), in Büro- und Verwaltungsgebäuden für die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann, für Nutzerinnen und Nutzer von Personenaufzügen.

 

 

è 7-Tages-Inzidenz über 50 (gilt in OSL ab Donnerstag, 22. Oktober 2020)

 

Veranstaltungen: maximal 150 zeitgleich anwesende Gäste draußen bzw. 100 drinnen.

 

Private Feiern: sind im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum mit mehr als zehn zeitgleich Anwesenden aus mehr als zwei Haushalten bzw. in öffentlichen und angemieteten Räumen mit mehr als zehn zeitgleich Anwesenden untersagt. Anzeigepflicht (keine Genehmigungspflicht) für private Feierlichkeiten gegenüber dem Gesundheitsamt bleibt bestehen, hierfür ist möglichst das Formular auf www.osl-online.de nutzen.

 

 

Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum: maximal 10 Personen oder ein Haushalt

 

Sollte die 7-Tages-Inzidenz die 50er Marke für mindestens 10 Tage ununterbrochen überschreiten, hat die zuständige Behörde weitere gezielte Schutzmaßnahmen zu treffen. Als Schutzmaßnahme gilt insbesondere die Beschränkung von Kontakten im öffentlichen Raum in dem Sinne, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit bis zu fünf Personen oder den Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet ist. Dies müssen vom Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt per Allgemeinverfügung angeordnet werden.

 

Die aktuellen Zahlen im Landkreis OSL

Mit Stand 22. Oktober 2020 wurden seit dem ersten Fall des neuartigen Coronavirus im Landkreis Oberspreewald-Lausitz 167 Fälle registriert.

Derzeit nachweislich infiziert sind 81 Personen. 84 Personen sind zwischenzeitlich genesen. Zwei Personen sind seit Beginn der Pandemie verstorben. Die 7-Tage-Inzidenz liegt mit Stand 22. Oktober bei 50,29. 

 

Seit Mittwoch kamen in OSL 22 Fälle neu hinzu. Auch für den heutigen Donnerstag ist wieder mit weiteren positiven Ergebnissen zu rechnen. Alle Personen befinden sich in häuslicher Quarantäne. Im Klinikum behandelt wird derzeit keine der Personen.

 

Die Kontaktpersonenermittlung im Gesundheitsamt läuft auf Hochtouren, zum heutigen Stand stehen 335 Personen (sogenannte Kategorie-1-Personen) unter amtlich verordneter häuslicher Quarantäne und wurden bzw. werden entsprechend getestet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsamt erhalten bei der Kontaktpersonenermittlung bereits seit vergangenem Donnerstag Unterstützung durch fünf Soldaten der Bundeswehr. Zusätzlich sind seit Mai zwei Containment-Scouts im Einsatz. Auch Mitarbeiter anderer Fachbereiche der Kreisverwaltung unterstützen die Arbeit des Gesundheitsamtes. 

 

Die aktuellen Fälle verteilen sich über den gesamten Landkreis und sind somit nicht lokal begrenzt. Betroffen sind Bürger nahezu aller Altersklassen. Unter den derzeit Infizierten befinden sich vordergründig bereits in Quarantäne befindliche Kontaktpersonen zu infizierten Personen und Personen, die aufgrund von Symptomen von niedergelassenen Ärzten getestet wurden. Oftmals können Übertragungen auf private Feierlichkeiten und Situationen zurückgeführt werden, in denen mehrere Personen längere Zeit gemeinsam an einem Ort Zeit verbringen. Zuletzt wurden beispielsweise mehrere Fälle ausgehend von einer Trauerfeier bekannt.

 

Verdacht auf Infektion? Das ist zu tun

Im Verdachtsfall sollte die erste Maßnahme immer die telefonische Rücksprache mit der Hausärztin oder dem Hausarzt sein. Alternativ erteilt die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Telefonnummer 116 117 Auskunft, wo ein Corona-Test gemacht werden kann.

 

Unter anderem in der Abstrichstelle des Gesundheitszentrums Niederlausitz in der Calauer Straße 3 in Senftenberg sind nach vorheriger telefonischer Anmeldung montags 9 bis 10 Uhr und donnerstags 8 bis 9 Uhr Corona-Tests möglich. Wer nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts COVID-19 typische Symptome zeigt, eine Warnung der Corona-Warn-App erhalten hat, in einer Schule oder Kita in Brandenburg beschäftigt ist oder zum Beispiel als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet entsprechend der geltenden Rechtsverordnung Anspruch auf einen Corona-Test hat, kann sich hier testen lassen.

 

 

 

Informationen zum Thema Corona in OSL

Aktuelle Informationen zum Thema neuartiges Corona-Virus in Brandenburg stellt das Land auf seiner Internetseite www.corona.brandenburg.de bereit.

 

Die aktuelle SARS-CoV-2 Umgangsverordnung des Landes Brandenburg vom 20. Oktober, welche die entsprechend geltenden Corona-Verhaltensregeln vorgibt, sowie den 7-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz finden Interessierte zudem unter www.osl-online.de.

 

Dort wird neben dem online-Formular für die derzeit erforderliche Anzeige privater Veranstaltungen auch ein entsprechendes Meldeformular für Reiserückkehrer aus internationalen Risikogebieten bereitgestellt. Bürger werden gebeten, diese zu nutzen. So gehen dem Gesundheitsamt mit wenigen Klicks und Angaben alle benötigten Daten zu.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Schwarzheide
Do, 22. Oktober 2020

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