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Neuer Fahrplan tritt in Kraft / Verteilung Schülerfahrausweise am 1. Schultag

Am Sonntag, 8. August 2021, tritt im Regionallinienverkehr sowie in den Stadtverkehren Senftenberg und Lübbenau/Spreewald ein neuer Busfahrplan in Kraft. Damit wird es zum kommenden Schuljahresbeginn am 9. August 2021 auch auf Fahrten, die insbesondere der Schülerbeförderung dienen, zu einzelnen Fahrplanänderungen kommen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kreiseigenen Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz (VGOSL) empfehlen allen Fahrgästen, sich rechtzeitig im Vorfeld über die zutreffenden Neuerungen zu informieren.

Bereits seit dem 26. Juli werden die entsprechenden Aushangfahrpläne an den Haltestellen im Kreisgebiet aktualisiert. „Alle Fahrplan- und Haltestellenänderungen können zudem auf der Internetseite www.vgosl.de eingesehen werden. Alternativ werden telefonisch unter 03573 6652 37 Auskünfte erteilt.“, erklärt Birgit Laurisch, Leiterin Verkehrsplanung. 

Fahrplanhefte können vor Ort bei der VGOSL, Roßkaupe 6 in Senftenberg, sowie in einzelnen Verkaufsstellen im Landkreis gegen eine Schutzgebühr von 1,00 € erworben werden. Eine Übersicht der einzelnen Anlaufstellen ist ebenfalls online zu finden.

Die Fahrpläne des ÖPNV im Landkreis OSL werden jährlich an die entsprechenden Erfordernisse und Bedarfe angepasst. Die Änderungen im Fahrplan werden im Vorfeld umfassend zwischen dem Landkreis OSL als Träger der Schülerbeförderung und der VGOSL abgestimmt und treten jeweils zu Beginn des neuen Schuljahres in Kraft. 

 

Schülerfahrausweise werden am ersten Schultag ausgegeben

Auch für das Schuljahr 2021/2022, welches ab Montag, den 9. August 2021 beginnt, wurden auf Bestellung des Schulverwaltungs- und Kulturamtes des Landkreises durch die VGOSL ca. 3.200 elektronische Schülerfahrausweise auf Chipkarten erstellt.

 

Die Ausgabe dieser VBBfahrCard erfolgt in der Regel für alle fahrberechtigten Schülerinnen und Schüler am ersten Schultag in Zuständigkeit der jeweiligen Schule.

Schülerinnen und Schüler, die keine VBBfahrCard erhalten, sollten sich umgehend an das Schulverwaltungs- und Kulturamt des Landkreises OSL bzw. an die VGOSL wenden.

 

Birgit Laurisch: „Am ersten Schultag nach den Sommerferien dürfen die betreffenden Schülerinnen und Schüler auf der Hinfahrt zur Schule ohne gültigen Fahrausweis den Öffentlichen Personennahverkehr nutzen. Auf der Rückfahrt ist der neue Fahrausweis vorzuzeigen. Alternativ ist ein Fahrticket zu erwerben.“

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Schwarzheide
Fr, 06. August 2021

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