Informationen zur Grundsteuerreform

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

Die Grundsteuerreform kommt – was ändert sich in 2022?

 

Ab 2025 wird sie auf der Grundlage neuer gesetzlicher Regelungen erhoben, da das Bundesverfassungsgericht in 2018 entschieden hat, dass die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte von 1935 beziehungsweise 1964 ab 2025 nicht mehr für die Grundsteuer verwendet werden dürfen. Zukünftig wird es alle sieben Jahre eine Neubewertung geben. Der 1. Januar 2022 war der erste Stichtag für die Neubewertung. Die nächste Neubewertung wird 2029 durchgeführt.


Wer ist von der Reform betroffen?

 

Die Neubewertung betrifft alle, die am 1. Januar 2022 Eigentum oder ein Erbbaurecht an einem Grundstück oder einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft hatten, auch, wenn das Grundstück oder der Betrieb später verkauft wird. Wer nur mietet oder pachtet, ist von der Reform nicht selbst betroffen, muss aber gegebenenfalls seinen Vermieter oder Verpächter mit Auskünften unterstützen.

 

 

Informationen für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu Steuererklärungen im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer


• Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden durch die Finanzämter 
im Mai bis Juni 2022 über die Abgabe der Steuererklärung zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer schriftlich informiert

 

• Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen nach der gesetzlichen Neuregelung 
ihre Grundsteuererklärung im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 elektronisch (online) an das Finanzamt abgeben.
Hierzu können Sie jede geeignete Software oder das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung über Mein ELSTER (www.elster.de) nutzen

 

• Steuerklärungen zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) können durch die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erst ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 online abgegeben werden

 

• Steuererklärungen zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) sind nicht gegenüber 
den Kommunen [Stadt, Gemeinde bzw. Amt] abzugeben

 

• Für Fragen zur Grundsteuererklärung stehen Ihnen ab Mai die Grundsteuer-Hotline (0331) 200 600-20

  (Mo - Do 9 bis 16 Uhr und Fr 9 bis 14 Uhr) und ein virtueller Assistent (steuerchatbot.de) zur Verfügung

 

• Erste Informationen zur Grundsteuererklärung können Sie bereits im Internet unter 
www.grundsteuer.brandenburg.de erhalten

 

• Von Mitte Mai bis vor den Sommerferien werden die Finanzämter in verschiedenen Kommunen des Landes Brandenburg Informationsveranstaltungen „Finanzamt-vor-Ort“ anbieten (Termine finden Sie zum gegebenen Zeitpunkt unter: www.grundsteuer.brandenburg.de)

 

Das Finanzamt Calau bietet an folgenden Terminen:


08.06.2022 in Elsterwerda, 13:00 bis 15 Uhr, Stadthaus Elsterwerda, Hauptstraße 13-14


22.06.2022 in Calau, 10:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr, 16:00 bis 18:00 Uhr, Stadthalle Calau, Lindenstraße 18


29.06.2022 in Herzberg, 13:00 bis 15:00 Uhr, 16:00 bis 18:00 Uhr, Bürgerhaus Herzberg (Elster), Uferstraße 6


Informationsveranstaltungen an, die sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Brandenburg richten.


Die Informationsveranstaltungen vermitteln einen allgemeinen Überblick über die Grundsteuerreform und die damit verbunden Pflicht, eine Grundsteuerwerterklärung abzugeben.
Eine Beratung im Einzelfall dürfen die Finanzämter aus rechtlichen Gründen nicht durchführen. Sie stehen aber gern für allgemeine Fragen zur Verfügung.


Es wird, aufgrund der begrenzten Platzanzahl, um Vorabanmeldungen per Mail unter oder unter der Telefonnummer 03541/83-219 gebeten.

 

• Servicestellen der Finanzämter werden zudem besondere Grundsteuer-Sprechtage und Termine für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zur Online-Steuererklärung anbieten (Termine können Sie mit dem zuständigen Finanzamt ab Mai vereinbaren)

 

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Schwarzheide
Do, 21. April 2022

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