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Afrikanische Schweinepest: Die Sperrzone I wird auf weitere Gebiete ausgeweitet

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Diese ab dem 02.07.2022 geltende Verfügung umfasst die Festlegung weiterer Restriktionsgebiete und Maßnahmen.

 

Mit der neuen Tierseuchenallgemeinverfügung (TSAV) wird die TSAV vom 01.06.2022 aufgehoben. Die aktuelle TSAV tritt am 02.07.2022 in Kraft.

 

Aufgrund von weiteren ASP-Fällen in Sachsen ist es notwendig geworden, die Sperrzone I im Landkreis OSL zu erweitern.

Die Gemeinde Neupetershain, die Gemarkungen Lindchen und Bahnsdorf der Gemeinde Neu-Seeland und die Gemarkungen Dörrwalde und Allmosen der Gemeinde Großräschen werden nun auch von der Sperrzone I umfasst.

 

Um die Fundstellen mit dem positiven Virusnachweis werden als Restriktionsgebiete die

„Sperrzone II“ (gefährdetes Gebiet) und eine „Sperrzone I“ (Pufferzone) zur Abgrenzung nach außen hin eingerichtet.

 

  1. Es wird eine Sperrzone II im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wie nachfolgend dargestellt festgelegt:

 

Als Sperrzone II werden die Gemarkung Peickwitz der Gemeinde Senftenberg sowie Gemeinden Hohenbocka, Grünewald, Hermsdorf, Kroppen, Ortrand, Großkmehlen, Lindenau, Frauendorf, Ruhland, Guteborn und Schwarzbach mit Ausnahme der Gemarkung Biehlen festgelegt.

 

Die Sperrzone II ist im nachfolgenden Kartenausschnitt rot dargestellt.

 

2. Es wird eine Sperrzone I im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wie nachfolgend dargestellt festgelegt:

 

Als Sperrzone I werden die Gemeinden Neupetershain, Lauchhammer, Tettau, Schwarzheide, Schipkau und Senftenberg mit Ausnahme der Gemarkung Peickwitz, die Gemarkung Biehlen der Gemeinde Schwarzbach, die Gemarkungen Lieske, Lindchen und Bahnsdorf der Gemeinde Neu-Seeland und die Gemarkungen Dörrwalde und Allmosen der Gemeinde Großräschen festgelegt.

 

Die Sperrzone I ist im Kartenausschnitt blau dargestellt.

 

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Diese ab dem 02.07.2022 geltende Verfügung umfasst die Festlegung weiterer Restriktionsgebiete und Maßnahmen.Lupe

 

 

 

Für die Sperrzonen I und II werden bestimmte Verhaltensregeln und Maßnahmen angeordnet.

Alle geltenden Regelungen sind vollständig nachzulesen in der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 01.07.2022: https://daten.verwaltungsportal.de/dateien//publicizing/5/8/1/1/7/20220702_TSAV_ASP_Sperrzone_I_und_II_durchsuchbar.pdf

 

Anlass der neuen TSAV und der Ausweitung der Sperrzonen:

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat am 28. Juni 2022 bestätigt, dass ein im Landkreis Bautzen im Bereich Königswartha geschossenes Wildschwein mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziert war. Der Erlegungsort befindet sich im Gebiet zwischen den beiden in Sachsen bestehenden Sperrzonen II und führt zur Zusammenlegung zu einer großen Sperrzone II, die damit bis an die östliche Grenze des Landkreises Oberspreewald-Lausitz heran reicht. Auf-grund dieser Ausweitung ist die bisher im Landkreis ausgewiesenen Sperrzone I nicht mehr ausreichend, um eine Schutzwirkung zu entfalten und muss vergrößert werden.

 

 

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinpest und den Schutzmaßnahmen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: www.osl-online.de/asp

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Schwarzheide
Mi, 06. Juli 2022

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