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„Informationen für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zur Grundsteuererklärung

Brandenburgs Finanzministerium stellt auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de detaillierte Hinweise und Informationen zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung bereit. Beim Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung über „MeinELSTER“ hilft beispielsweise die Schritt-für-Schritt-An-leitung am Beispiel eines Einfamilienhauses. Anschaulich führt die Klickanleitung durch die Grund-steuerwerterklärung bis zum elektronischen Versand an das Finanzamt.


Wo finde ich Hilfe? Webseite – Klickanleitung – Hotline


Bevor die Eigentümerinnen und Eigentümer beginnen, sollten sie bereitlegen:
• das Aktenzeichen (enthalten auf dem Informationsschreiben des Finanzamtes oder auf vorherigen Einheitswert- oder Grundsteuerbescheiden),
• Detailinformationen zu Grund und Boden (abrufbar über das Informationsportal Grundstücksda-ten unter grundsteuer.brandenburg.de) und
• Angaben zum Gebäude wie Baujahr bzw. Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit oder Wohnfläche (unter anderem siehe Notarvertrag).


Über das Informationsportal Grundstücksdaten https://informationsportal-grundstuecksda-ten.brandenburg.de/ können die Angaben zu Grund und Boden, wie beispielsweise auch die Boden-richtwerte für Grundstücke im Land, in einfacher Form abgerufen werden.

 

Ferner bieten die Finanzämter im Land eine Hotline zur Grundsteuerreform unter der Nummer (0331) 200 600 20 an. Wegen des großen Interesses am Thema ist diese derzeit stark ausgelastet. Daher empfiehlt das Finanzministerium, wenn ein Zugang zum Internet vorhanden ist, stattdessen die Website zu besuchen.


Elektronisch oder in Papierform?
Wichtig zu wissen: Für die elektronische Übermittlung der Grundsteuerwerterklärung benötigt man ein ELSTER-Benutzerkonto. Wer noch keinen Zugang hat, sollte für das Freischalten eines neuen Benutzerkontos bis zu zwei Wochen einplanen. Die Finanzämter bieten Hilfe bei der ELSTER-Re-gistrierung an, dazu muss ein Termin im Finanzamt vereinbart werden.
Wer bereits ein Benutzerkonto hat, zum Beispiel, um die Einkommensteuererklärung elektronisch zu übermitteln, kann dieses Konto auch für die Grundsteuerwerterklärung nutzen. Falls einem die elektronische Übermittlung der Erklärung nicht möglich ist, dürfen auch Angehörige, wie zum Bei-spiel Kinder oder Enkel, ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Grundsteuerwerter-klärung für Eltern oder Großeltern zu übermitteln.
Und sollte keine Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Erklärung bestehen, können Eigen-tümer und Erbbauberechtigte die Grundsteuerwerterklärung auch in Papierform abgeben. Die Steuererklärungsformulare stehen als Download auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de un-ter „Formulare und Publikationen“ und als Papiervordrucke in den Finanzämtern zur Verfügung.


Hintergrund:
Mehr Informationen zur Grundsteuerreform stellt Brandenburgs Finanzverwaltung auf der Web-seite grundsteuer.brandenburg.de bereit. Hier finden sich Informationen für private Eigentümerin-nen und Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken, Wohnungseigentum und land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie für Kommunen und steuerberatende Berufe. Und es findet sich hier auch die Klickanleitung, die Schritt für Schritt die elektronische Abgabe der Grundsteuer-werterklärung vorstellt.“

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Schwarzheide
Do, 18. August 2022

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