Allgemeine Informationen über die Aufgaben einer Schiedsstelle
Die auf kommunaler Ebene eingerichteten Schiedsstellen sind zur Durchführung von außergerichtlichen, obligatorischen Schlichtungsverfahren auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetz - BbgSchGG) zuständig.
Die Schiedsstelle ist eine Einrichtung zur Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten vermögensrechtlicher oder strafrechtlicher Art. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von den Schiedspersonen ehrenamtlich wahrgenommen.
Das vor der Schiedsstelle durchzuführende Schlichtungsverfahren hat das Ziel, einen Vergleich herbeizuführen, also den Betroffenen zu einer Einigung zu verhelfen. Die Verhandlung einer Rechtsstreitigkeit vor der Schiedsstelle hat den Vorteil, dass das Verfahren schneller, unbürokratischer und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren ist. Zum Teil ist das fehlende Zustandekommen eines Vergleiches die Voraussetzung zur Geltendmachung der eigenen Rechtsposition vor Gericht.
Postalisch: Stadt Schwarzheide Schiedsstelle Ruhlander Str. 102 01987 Schwarzheide
Ansprechpartnerin für die Schiedsstelle in der Stadtverwaltung Schwarzheide:
Frau Tatjana Koch
Tel. (035752) 85-114
Der Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens ist bei der Schiedsstelle schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu erklären. Er muss die Familiennamen, Vornamen und Anschriften der Parteien und ihrer gesetzlichen Vertretung, eine kurze Darstellung der Streitsache sowie das mit der Einschaltung der Schiedsstelle angestrebte Ziel enthalten und von der antragstellenden Partei unterschrieben sein.