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Allgemeine Informationen

 

Wahlperiode:

 

Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt.

 

Wahlgebiet:

 

Das Wahlgebiet für die Wahl der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundesgebiet.

 

Informationen zum Wahlrecht und Wählbarkeit:

 

wählen dürfen      

- alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (Deutscher) oder Staatsangehörige eines

  anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger)

- die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,

- seit mind. 3 Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und

- die nicht nach § 6a Abs. 1 EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

 

wählbar sind

- alle wahlberechtigten Personen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,

- seit mindestens 3 Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich

  dort aufhalten und

- die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder die Wählbarkeit oder Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher

  Ämter nicht besitzen

 

Info   Weitere Informationen für Wählende

Info   Weitere Informationen für Wahlbewerbende

 

 

 

 

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Rechtsgrundlagen

 

Info   Europawahlgesetz

Info   Europawahlordnung

Info   Bundeswahlgesetz

 

 

 

 

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Letzte Wahlergebnisse 2019

 

Info   Ergebnisse im Landkreis Oberspreewald-Lausitz