Im Kreiskitaelternbeirat mitwirken
Im Kreiskitaelternbeirat mitwirken - interessierte Eltern und Erziehungsberechtigte können sich jetzt für die Wahl aufstellen
Die aktuelle Wahlperiode des Kreiskitaelternbeirates im Landkreis Oberspreewald-Lausitz endet mit der Wahl des neuen Kreiskitaelternbeirates am 07.10.2025. Interessierte Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kind(er) eine Kindertageseinrichtung (Krippe, Kita oder Hort) besuchen, können sich aktuell für die Neuwahl in den Beirat aufstellen lassen.
Seit dem Jahr 2019 regelt der § 6a des Brandenburgischen Kindertagesstättengesetzes die Pflicht zur Bildung eines Kreiskitaelternbeirates für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt mit dem Ziel, die Beteiligungsmöglichkeiten von Eltern zu stärken. Seit Oktober 2019 gibt es im Landkreis Oberspreewald-Lausitz einen Kreiskitaelternbeirat. Alle zwei Kita-Jahre müssen die Mitglieder für den Kreiskitaelternbeirat neu gewählt werden. Nach zwei Jahren endet diese Wahlperiode mit dem Zusammentritt des neugewählten Kreiskitaelternbeirates.
Was ist der Kreiskitaelternbeirat?
Der Kreiskitaelternbeirat ist ein eigenständiges Beteiligungsgremium für Eltern auf Kreisebene und soll in allen wesentlichen, die Kindertagesbetreuung betreffenden Fragen in seinem Zuständigkeitsbereich angehört werden. Dazu zählen u.a. Themen wie die Qualitätsentwicklung, Fachkräftesicherung und Kita-Bedarfsplanung. Darüber hinaus entsendet das Gremium eine Vertreterin oder einen Vertreter in den Landeskitaelternbeirat und wirkt damit auf Landesebene an verschiedenen Themen mit. Das Gremium arbeitet eigenständig und selbstorganisierend. Wichtig ist, dass der Kreiskitaelternbeirat nicht für Angelegenheiten einzelner Kitas zuständig ist. Diese Angelegenheiten müssen weiterhin im Kita-Ausschuss der Kindertageseinrichtung oder mit den Trägern direkt erörtert werden.
Wie setzt sich der Beirat zusammen?
Der Beirat setzt sich aus jeweils einem vertretenden Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied einer Kindertageseinrichtung zusammen. Im optimalsten Fall finden sich für alle 11 kreisangehörigen Kommunen Gremienmitglieder. Die Aufstellung eines Kitaelternbeirates ist nur dann möglich, wenn die Kindertageseinrichtungen Vertretungen für den Beirat aufstellen.
Wer wird in den Beirat gewählt?
Bei Interesse können Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kind(er) eine Kindertageseinrichtung (Krippe, Kita oder Hort) besuchen, sich ab Beginn des neuen Kita-Jahres (01.08.2025) zur Wahl für den Kreiskitaelternbeirat in Kita, Hort oder Kindertagespflegestelle aufstellen lassen. Möglich ist zum Beispiel sich in der Einrichtung in einer Bewerberliste einzutragen. Innerhalb der Elternversammlung wird ein Mitglied und eine Stellvertretung in den Kreiskitaelternbeirat für zwei Jahre (Wahlperiode) gewählt. So bietet es sich zum Beispiel an, dass wenn zu Beginn des neuen Kita-Jahres in der Einrichtung der Kita-Ausschuss gewählt wird, auch direkt die Vertreterin oder der Vertreter für den Kreiskitaelternbeirat und eine Stellvertretung gewählt werden.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Eltern, deren Kinder in der Kindertageseinrichtung betreut werden – je nach Wahlform direkt oder indirekt.
Wie wird gewählt?
Für die Durchführung der Wahl sieht das Kindertagesstättengesetz zwei Modelle vor: Wird in der Einrichtung eine Gesamtelternversammlung durchgeführt, wählt diese den Vertreter oder die Vertreterin für den Kreiskitaelternbeirat. Finden in der Einrichtung Elternversammlungen auf Gruppenebene statt, wählen diese jeweils Gruppenelternvertretungen. Alle Gruppenelternvertretungen bilden die Versammlung der Elternvertreterinnen und - Vertreter, die wiederum den oder die Vertretung für den Kreiskitaelternbeirat wählen.
Landkreis lädt zur konstituierenden Sitzung
Wenn ein Mitglied und eine Stellvertretung innerhalb der Elternversammlung gewählt wurden, sind deren Kontaktdaten mit E-Mail-Adressen bis zum 25.09.2025 durch die Kita-Leitung an die Kreisverwaltung zu senden. Sollte es kein gewähltes Mitglied für den Kreiskitaelternbeirat innerhalb einer Einrichtung geben, ist auch diese Info an die Kita-Praxisberatung der Kreisverwaltung zu senden: | Tel. (03573) 870-4260 /-4261 /-4269. Das Team der Kita-Praxisberatung steht zudem allen Kita-Leitungen, sowie Eltern und Erziehungsberechtigten für Fragen zum Thema bereit. Infos bietet das Beratungsteam auch online unter www.osl-online.de/kindertagesbetreuung.
Die in den Kitas, Horten und Kindertagespflegestellen gewählten Vertretungen bzw. Stellvertretungen werden auf Basis der gemeldeten Kontaktdaten von der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz kontaktiert und persönlich zur konstituierenden Sitzung am 07.10.2025 um 17 Uhr eingeladen. Konkrete Infos folgen in der Einladung. In dieser Sitzung wählen die Vertretungen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie die Stellvertretung für den Kreiskitaelternbeirat und die Vertretung für das Gremium auf Landesebene, den Landeskitaelternbeirat. Die erste Sitzung bietet zudem die Möglichkeit, die selbstorganisierte Arbeit des Gremiums strategisch auszurichten und weitere Aufgaben oder Sitzungstermine festzulegen.
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