Geflügelpest in Brandenburg: Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz sensibilisiert
In den Landkreisen Märkisch-Oderland, Oberhavel und Potsdam-Mittelmark wurden Ausbrüche der Hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) in Nutzgeflügelbeständen amtlich festgestellt. Weitere Ausbrüche bei Wildvögeln wurden in den Landkreisen Ostprignitz-Ruppin, Teltow-Fläming und der Stadt Brandenburg registriert. Das Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz sensibilisiert die Bevölkerung, geflügelhaltende Personen und die Jägerschaft zum Umgang mit der Tierseuchenlage.
Seit mehreren Wochen ist ein Anstieg von Geflügelpest bei Wildvögeln zu verzeichnen. Das Infektionsrisiko für gehaltenes Geflügel, insbesondere in Freilandhaltungen, steigt somit entlang der Flugrouten an. Der erste Fall von Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand wurde am 11.10.2025 in einem Entenbetrieb im Landkreis Märkisch-Oderland bestätigt. Weitere Ausbrüche folgten am 20.10.2025 in einem Putenbetrieb im Landkreis Potsdam-Mittelmark und am 22.10.2025 in einem Gänsebestand im Landkreis Oberhavel.
Restriktionszonen sind im Landkreis Oberspreewald-Lausitz derzeit noch nicht eingerichtet. Es muss jedoch jederzeit mit einer Veränderung des Seuchengeschehens und angepassten Maßnahmen, wie einer Aufstallungspflicht für Hausgeflügel, gerechnet werden.
Geflügelhaltende Personen sind zu besonderer Vorsicht angehalten. Unabhängig von der Größe des Tierbestandes sind Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und ggf. anzupassen. Darüber hinaus ist im Tierbestand verstärkt auf eine entsprechende Symptomatik (z.B. hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot) oder Verlustgeschehen zu achten. Bei Verdachtsfällen ist das Veterinäramt umgehend zu informieren.
Hinweise und weiterführende Informationen sind u.a. auf den Internetseiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (www.osl-online.de/geflügelpest) des Friedrich-Loeffler-Instituts (Link) und des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (Link) zu finden. Das Ministerium informiert regelmäßig über aktuelle Entwicklungen.
Die Jagd auf Enten und Wildgänse und das Verbringen von geschossenen Vögeln durch Siedlungsgebiete sollte derzeit unterbleiben, um den Eintrag der Tierseuche in Hausgeflügelbestände zu vermeiden.
Wenn tote Vögel von Privatpersonen aufgefunden werden, sollten diese auf keinen Fall ohne Schutzmaßnahmen angefasst werden. Der Fund ist umgehend dem Veterinäramt zu melden. Dies kann telefonisch unter der 03573 870-4401 oder per Mail an erfolgen.
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