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„Fels in der Brandung“ gesucht – Begleiten Sie Kinder und Jugendliche als ehrenamtliche Vormünder

Was passiert, wenn Eltern ausfallen – sei es durch Krankheit, Tod, Überforderung oder weil sie schlichtweg nicht mehr für ihr Kind da sein können? Kinder und Jugendliche in solchen Situationen brauchen jemanden an ihrer Seite, der für sie da ist und sie in diesem Lebensabschnitt und dem Weg bis zum Erwachsenenleben begleitet. Genau hier setzt die Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften und Pflegschaften im Landkreis Oberspreewald-Lausitz an. Ehrenamtliche Vormünder werden fortlaufend gesucht. Interessierte können sich direkt an die Koordinierungsstelle wenden:  | 03573/870 – 4215

 

Seit dem 1. Juli 2024 gibt es diese neue Anlaufstelle beim Jugendamt. Sie hat eine klare Mission: Personen finden, die bereit sind, gemeinsam mit den jungen Menschen Entscheidungen zu treffen, in schwierigen Lebenslagen Halt zu geben, zuzuhören und für Rat und Tat in allen Lebenslagen zur Seite zu stehen – als ehrenamtliche Vormünder oder Pfleger.

 

Jetzt anmelden und unverbindlich informieren:

 

Online-Infoveranstaltung der Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften

Am 17. März 2026, ab 17 Uhr informiert Sie Frau Koppelt von der Koordinierungsstelle Vormundschaften/Pflegschaften des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zum Thema: "Ehrenamtliche Vormundschaft". In einem Online-Meeting haben interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich allgemein zum Thema zu informieren, aber auch konkrete Fragen zu stellen. Mit nachvollziehbaren Erklärungen, eigenen Erfahrungswerten und verlässlichen Informationen werden Fragen, wie „Was macht ein Vormund eigentlich?“ bis hin zu „Kann ich mir aussuchen, für welches Kind oder Jugendliche(n) ich Vormund sein will?“ beantwortet. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können auch eigene Fragen einbringen.

 

Zur Teilnahme ist bis zum 15. März 2026 eine Anmeldung auf der Internetseite des Landkreises unter www.osl-online.de/vormund-infoveranstaltung erforderlich. Nach Anmeldung erhalten Sie die Zugangsdaten zur Online-Infoveranstaltung per Mail. Mit der Infoveranstaltung besteht ein niedrigschwelliges und einfach verfügbares Angebot, sich zu informieren. Bei konkretem Interesse, Vormund zu werden, kann daran anknüpfend eine weitere Kontaktaufnahme und Beratung erfolgen.

 

Was macht ein Vormund eigentlich?

Ein Vormund übernimmt die gesetzliche Vertretung für ein Kind oder einen Jugendlichen – ganz oder in Teilen für bestimmte Lebensbereiche. Dabei geht es um ganz konkrete Dinge: den neuen Ausweis beantragen, Arzttermine begleiten, bei Schulgesprächen dabei sein oder ein Konto eröffnen. Es geht darum Verantwortung zu übernehmen und noch viel wichtiger: Dem Kind eine echte Bezugsperson zu sein.

 

Eine solche Situation kann nicht nur für die Kinder und Jugendlichen herausfordernd sein. Bürgerinnen und Bürger haben vielen Fragen zu dieser verantwortungsvollen Aufgabe, den damit einhergehenden Pflichten und der Bedenken, dem nicht gerecht zu werden. Aber keine Sorge – niemand wird mit dieser Aufgabe allein gelassen. Die neue Koordinierungsstelle unterstützt, berät und begleitet. Vom ersten interessierten Gespräch, über das Klären zeitlicher und finanzieller Ressourcen, das erste Kennenlernen mit dem Kind oder Jugendlichen bis zur aktiven Vormundschaft.

 

Man braucht keine juristische Ausbildung, keine pädagogischen Vorkenntnisse und man muss das Kind nicht bei sich aufnehmen. Was zählt, ist die Bereitschaft, Zeit zu investieren, ansprechbar und empathisch zu sein, Verantwortung zu übernehmen und einen jungen Menschen langfristig zu begleiten.

„Es geht nicht darum, perfekt zu sein – sondern verlässlich“, sagt Frau Koppelt, die die Koordinierungsstelle für Vormundschaften/Pflegschaften im Besonderen Sozialen Dienst des Jugendamtes leitet. Nicht nur durch diese Tätigkeit weiß sie, wovon sie spricht: Sie war selbst über viele Jahre Amtsvormund und wurde vom Familiengericht bestellt, um die Aufgabe zu übernehmen, im besten Interesse des Mündels zu handeln und dessen Entwicklung zu fördern. Für sie ist klar: „Manchmal reicht schon ein einziger Mensch, der an einen glaubt – um das Leben eines jungen Menschen nachhaltig zu verändern.“

 

Für wen ist dieses Ehrenamt geeignet?

Gesucht werden verantwortungsvolle, empathische, stabile Persönlichkeiten, die sich für junge Menschen einsetzen möchten – egal ob Berufstätige, Rentnerinnen und Rentner, Menschen mit Familienerfahrung oder einfach mit einem Herzen für Kinder und Jugendliche. Wer offen für Neues ist, gut kommunizieren kann und nicht zurückschreckt, auch mal bei einer Behörde anzurufen, ist bei dieser Aufgabe genau richtig. Eine Vormundschaft kann für einen kurzen Zeitraum, aber auch über mehrere Jahre hinweg erforderlich sein. In den meisten Fällen ist eine Vormundschaft langfristig ausgelegt und besteht auf Dauer im beidseitigen Einverständnis von Vormund und Mündel.

 

Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten

Die Übernahme einer Vormundschaft ist ein Ehrenamt – das heißt: Sie wird grundsätzlich nicht vergütet. Allerdings können entstehende Unkosten, etwa für Fahrten, Telefonate oder Versicherungen, über eine jährliche Aufwandspauschale ersetzt werden. Zu konkreten Möglichkeiten berät die Koordinierungsstelle des Landkreises.

Außerdem bietet das Jugendamt des Landkreises vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten:

 

  • Bei Interesse an der Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft werden vorab alle Fragen beantwortet und notwendige Verfahrensabläufe besprochen.

  • Während der ehrenamtlichen Vormundschaft erhält die Person Beratung und fachliche Unterstützung (Hilfestellung bei der Dokumentation z.B. Jahresbericht, Antragsunterlagen usw., Vermittlung von Hilfeangeboten und ggf. Begleitung bei wichtigen Terminen z.B. Schulgespräch, Gerichtstermin, Hilfeplangespräch usw.).

  • Ebenso besteht die Möglichkeit einzelfallbezogene Unterstützung bei der Problemlösung herausfordernder sowie komplexer Krisensituationen (bezugnehmend auf den jeweiligen erzieherischen Bedarf) in Anspruch zu nehmen.

  • Die Koordinierungsstelle kann bei behördlichen Angelegenheiten unterstützen.

  • Schulungs- bzw. themenspezifische Qualifizierungsangebote sowie Vernetzungsmöglichkeiten mit anderen ehrenamtlichen Vormündern/Pflegern werden organisiert.

 

So wie zwischen Vormund und Mündel wird auch in der gemeinsamen Zusammenarbeit zwischen Vormündern und der Koordinierungsstelle des Landkreises ein großer Wert auf Transparenz und Wertschätzung sowie einem vertrauens- und respektvollen Umgang gelegt.

 

Jetzt unverbindlich informieren

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz sucht engagierte Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Koordinierungsstelle Vormundschaften/Pflegschaften

Frau Koppelt

Knappenstraße 1, 01968 Senftenberg

03573/870 – 4215

 

 

Was ist der Unterschied zu … ?

Ob Vormundschaft, Pflegefamilie oder rechtliche Betreuung – interessierte und engagierte Personen werden immer gesucht. Bei einem Beratungsgespräch können konkrete Fragen und individuelle Möglichkeiten erläutert werden. Nachfolgend ein kurzer Überblick zur Unterscheidung der Vormund-/Pflege- und Betreuungskonstellationen mit den Kontaktdaten zum jeweiligen Fachbereich der Kreisverwaltung OSL:

 

Vormundschaften sind gesetzliche Vertretungen für Minderjährige, wenn Eltern ausfallen – etwa durch Tod, Krankheit oder bei schwerwiegender Kindeswohlgefährdung. Der Vormund trifft rechtliche Entscheidungen, übernimmt Verantwortung und begleitet das Kind – ohne es selbst bei sich aufzunehmen.

 

Kontakt:

Koordinierungsstelle Vormundschaften/Pflegschaften

03573/870 -4215

 

Pflegefamilien hingegen bieten Kindern ein Zuhause auf Zeit oder Dauer, wenn sie nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können. Sie übernehmen den Alltag, bieten Geborgenheit und emotionale Nähe – haben aber keine rechtliche Vertretungsvollmacht, es sei denn, sie werden zusätzlich als Vormund bestellt. Hierzu informiert der Pflegekinderdienst des Landkreises: www.osl-online.de/seite/254171/pflegeeltern-gesucht 

 

Kontakt:

Pflegekinderdienst

03573/870 -4274 | -4295 | -4296

 

Rechtliche Betreuungen gelten nur für volljährige Menschen, die krankheits- oder behinderungsbedingt ihre Angelegenheiten nicht allein regeln können. Auch hier handelt es sich um ein verantwortungsvolles Ehrenamt – allerdings in einem völlig anderen Kontext als bei der Vormundschaft für Kinder und Jugendliche. Hierzu informiert die Betreuungsbehörde des Landkreises: www.osl-online.de/seite/317091/betreuungsbehörde 

 

Kontakt:

Betreuungsbehörde

03573/870 -4165 | -4166 | -4167 | -4168

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Schwarzheide
Mi, 18. Februar 2026

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