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Aufruf der Stadt Schwarzheide zur Gewinnung von Kandidaten für die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Im Jahr 2023 werden die Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt.
 
Gesucht werden in unserer Stadt interessierte Frauen und Männer, die sich als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das
 
Amtsgericht Senftenberg
Landgericht Cottbus
 
zur Verfügung stellen. Die ehrenamtlichen Richter/-innen wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung in Strafsachen mit gleichen Rechten wie der Richter, die Richterin mit.
 
Voraussetzungen für die Wahl zur ehrenamtlichen Richterin, zum ehrenamtlichen Richter sind, dass diese
 
-    Deutsche sind,
-    am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden,
-    ihren Wohnsitz in der Stadt Schwarzheide haben.
 
Vom Amt des ehrenamtlichen Richters/der ehrenamtlichen Richterin sind ausgeschlossen:
 
-    Personen, die infolge des Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen

     oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind,
-    Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur   

     Bekleidung, öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
-    Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.
 
Nicht zum ehrenamtlichen Richter/zur ehrenamtlichen Richterin berufen werden können insbesondere:
 
-    Mitglieder der Bundesregierung oder der Landesregierung,
-    Richter, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig

     besorgen,
-    Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.
 


Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor allem über bestimmte Grundfähigkeiten verfügen, die notwendig dazugehören, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen, einer Schöffin verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit, körperliche Eignung, außerdem Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Objektivität, Unvoreingenommenheit sowie
Verantwortungsbewusstsein.
 
In Vorbereitung der Schöffenwahl durch den Wahlausschuss des Amtsgerichtes Senftenberg hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwarzheide termingerecht eine Vorschlagsliste zu erstellen.
 
Interessenten für das Schöffenamt bewerben sich bitte schriftlich bis zum 30.04.2023 bei der Stadt Schwarzheide, Haupt- und Ordnungsamt, Ruhlander Str. 102, 01987 Schwarzheide (Telefon-Nr.: 85-114) bzw. per Mail Das Bewerbungsformular kann von der Internetseite der Stadt Schwarzheide unter www.Schwarzheide.de heruntergeladen werden bzw. ist im Bürgerhaus bei Frau Koch, Zimmer-Nr. 304, erhältlich.
 
Jens Schletter
stellv. Bürgermeister

 

Hier gelangen Sie zum Bewerbungsformular

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Schwarzheide
Fr, 27. Januar 2023

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