Information des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde
Im Amtsblatt Nr. 06/2020 vom 17.03.2020 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (LK OSL) erfolgte die Veröffentlichung der Allgemeinverfügung zur Untersagung der Benutzung von Grundwasser und von oberirdischen Gewässern sowie von Erdaufschlüssen innerhalb eines bestimmten Gebietes der Stadt Schwarzheide (60.7.15-70.18-1219/19). Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des LK OSL unter www.osl-online.de im Menü „Verwaltung & Kreistag“ unter „Amtliches & Ausschreibungen/Amtsblatt/Nr. 6/2020“ abrufbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass die genannte Allgemeinverfügung nach wie vor gilt und somit weiterhin
- das Entnehmen, das Zutagefördern, das Zutageleiten und das Ableiten von Grundwasser sowie das Aufstauen, das Absenken und
Umleiten von Grundwasser durch Anlagen, die hierzu bestimmt oder hierfür geeignet sind,
- Erdarbeiten i. V. m. der Grundwassererschließung (Erdaufschlüsse),
- das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern
- hier: Wasserturmgraben und Peisker Graben,
- der Eigentümer- und Anliegergebrauch und
- der Gemeingebrauch
verboten sind.
Der Grundwasserschaden – Belastungen mit Mecoprop (MCPP) – ist weiterhin gegeben, sodass mittels o. g. Verbote eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit unterbunden wird. Eine Abnahme der Schadstoffbelastung unter den eigens für diesen Fall mit dem Human Health Risk Assessment festgelegten Gefahrenschwellenwert ist in absehbarer Zeit nicht erkennbar.
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