| Allgemeine Informationen |
Wahlperiode:
Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt.
Wahlgebiet:
Das Wahlgebiet für die Wahl der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundesgebiet.
Informationen zum Wahlrecht und Wählbarkeit:
wählen dürfen
- alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (Deutscher) oder Staatsangehörige eines
anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger)
- die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mind. 3 Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- die nicht nach § 6a Abs. 1 EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
wählbar sind
- alle wahlberechtigten Personen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 3 Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich
dort aufhalten und
- die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder die Wählbarkeit oder Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher
Ämter nicht besitzen
Weitere Informationen für Wählende
Weitere Informationen für Wahlbewerbende