| Kontakt |
Wahlbehörde der Stadt Schwarzheide | ||
Kontakt Wahlbehörde:
Wahlleiter: |
Herr Schletter | |
Tel. (035752) 85-110 | ||
stellv. Wahlleiterin: | Frau Kolanowski | |
Tel. (035752) 85-111 | ||
Ruhlander Straße 102 | ||
01987 Schwarzheide |
| Information des Wahlleiters |
| Allgemeine Informationen |
Wahlperiode:
Die hauptamtliche Bürgermeisterin oder der hauptamtliche Bürgermeister, wird als hauptamtliche Beamtin auf Zeit oder hauptamtlicher Beamter auf Zeit auf die Dauer von acht Jahren gewählt. (2024 – 2032)
Wahlgebiet:
Das Wahlgebiet ist das Stadtgebiet der Stadt Schwarzheide. Das Wahlgebiet bildet 1 Wahlkreis.
Informationen zum Wahlrecht und Wählbarkeit:
wählen dürfen
- alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (Deutscher) oder Staatsangehörige eines
anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger)
- die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und keine Wohnung
in der Bundesrepublik Deutschland haben und
- die nicht durch Richterspruch in der Bundesrepublik Deutschland vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
wählbar sind
- alle wahlberechtigten Personen, die am Tag der Hauptwahl das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 3 Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und
- Deutsche, die nicht durch Richterspruch in der Bundesrepublik Deutschland vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder die Wählbarkeit oder
Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen; oder sich aufgrund einer Anordnung nach § 63 i.V. m. § 20 StGB in einem
psychiatrischen Krankenhaus befinden
- Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, denen infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht oder die Wählbarkeit nicht abgesprochen wurde, oder denen die Wählbarkeit infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedsstaat nicht entzogen wurde
Weitere Informationen für Wählende
Weitere Informationen für Wahlbewerbende