Straßenreinigung / Sommerdienst
Ein sauberes und gepflegtes Stadtbild ist ein Stück Lebensqualität für uns alle. Es sorgt nicht nur für ein ansprechendes Erscheinungsbild, sondern auch für Sicherheit auf unseren Wegen und Straßen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur saisonalen Straßenreinigung 2026 in Schwarzheide und wie Sie als Bürgerin und Bürger aktiv mitwirken können.
Reinigungsplan 2026
Die maschinelle Straßenreinigung in Schwarzheide wird auch im Jahr 2026 wieder regelmäßig durchgeführt, um unsere öffentlichen Verkehrsflächen sauber zu halten.
Die Reinigung erfolgt im 14-tägigen Rhythmus, jeweils am Donnerstag und Freitag.
Saisonstart: 17. Kalenderwoche (ab dem 23./24. April 2026)
Saisonende: 43. Kalenderwoche (bis zum 22./23. Oktober 2026)
Unsere Bitte an Sie: Achten Sie an den Reinigungstagen darauf, Ihr Fahrzeug so zu parken, dass die Kehrmaschine die Straße in ihrer gesamten Breite ungehindert befahren kann. Nur so können wir ein optimales Reinigungsergebnis für alle erzielen.
Was ist durch die Bürgerinnen und Bürger zu beachten?
Die Sauberkeit unserer Stadt ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Gemäß der städtischen Satzung sind die Eigentümer von Grundstücken (Anlieger) verpflichtet, die an ihr Grundstück grenzenden Flächen zu reinigen. Dies ergänzt die maschinelle Reinigung und ist entscheidend für ein durchweg gepflegtes Ortsbild.
Ihre Verantwortung als Anlieger umfasst:
Gehwegreinigung: Die Gehwege vor Ihrem Grundstück sind von Ihnen regelmäßig zu kehren. Bitte entfernen Sie Schmutz, Laub, Unkraut und sonstige Verunreinigungen.
Freihalten der Rinnsteine: Sorgen Sie bitte dafür, dass die Wassereinläufe und Rinnsteine frei von Laub und Unrat sind, damit Regenwasser ungehindert abfließen kann.
Unkrautbeseitigung: Wildkräuter, die aus Fugen und Ritzen auf Gehwegen wachsen, müssen von Ihnen entfernt werden. Im Sinne des Umweltschutzes sollte dies mechanisch (z.B. durch Auskratzen) und nicht mit chemischen Mitteln erfolgen.
Rückschnitt von Grünpflanzen: Hecken, Sträucher und Bäume, die von Ihrem Grundstück auf den Gehweg oder die Straße ragen, müssen regelmäßig zurückgeschnitten werden. Es muss ein "Lichtraumprofil" freigehalten werden, damit Passanten und Fahrzeuge nicht behindert oder gefährdet werden.
Korrekte Entsorgung: Der zusammengekehrte Abfall gehört in die eigene Restmülltonne und darf nicht auf die Straße oder in die Rinnsteine gekehrt werden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!















